Das Wesentliche in Kürze

  • Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Betreiber neuer PV-Anlagen erhalten während negativer Börsenpreise keine Vergütung mehr – 2024 war dies während 457 Stunden der Fall. Um finanzielle Verluste zu vermeiden, werden die Stunden mit negativen Preisen allerdings mit einem Faktor von 0.5 an die 20-jährige EEG-Förderung angehängt
  • Einspeisebegrenzung auf 60 % für neue Anlagen ohne EMS: Solaranlagen, die ab dem Zeitpunkt der gesetzlichen Umsetzung ans Netz gehen, dürfen vorerst nur 60 % einspeisen, bis ein EMS und/oder ein SmartMeter des Netzbetreibers installiert ist.
  • Erleichterte Direktvermarktung: Kleinere PV-Anlagen (unter 100 kWp) können künftig einfacher ihren Strom an der Börse verkaufen, ohne dass eine Pflicht zur Direktvermarktung besteht.
  • Eigenverbrauch & intelligente Vernetzung werden wichtiger: Wer seinen Solarstrom gezielt selbst nutzt, speichert oder flexibel einspeist, profitiert künftig am meisten.
  • Im Bundestag wurde das Gesetz bereits verabschiedet: Passiert das Gesetz am 14. Februar den Bundesrat, könnte es bereits Anfang März 2025 in Kraft treten.

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